Als 1732 Ewald Friedrich von Güntersberg verstarb, versuchte sein Bruder Hans Adam dessen Besitztümer an sich zu bringen. Er bedrängte dessen Witwe. seine Schwägerin. und schreckte sogar vor Gewalttätigkeiten nicht zurück. Auch die Pächter der Pamminer Güter, Friedrich und Gottfried Foßberg. bekamen dies zu spüren.
Schon am Tage der Beisetzung des Ewald Friedrich von Güntersberg am 21.02.1732 erschienen bei Friedrich Foßberg in Pammin der herrschaftliche Jäger Kroll aus Balster und überbrachte ihm eine schriftliche Vorladung nach Kallies von Hans Adam von Güntersberg. Um 9.00 Uhr sollte er sich unter Androhung einer Geldstrafe von 20 Reichstalern mit dem Pachtvertrag des Pamminer Gutes auf dem Kallieser Schloßplatz einfinden. Foßberg weigerte sich nicht, wies aber darauf hin, dass ihm die Witwe von Güntersberg unter Androhung einer Geldstrafe verboten hätte, mit ihrem Schwager in Balster in Verbindung zu treten. Er könne deshalb der Vorladung nicht Folge leisten.
Am darauffolgenden Sonnabend dem 23. Februar drangen in aller Frühe der Jäger Kroll, der Kutscher Daniel Baumgarten, der Kutscherknecht Hans Quade und der Vogt Peter Buske in die Friedrich Foßbergsche Wohnung ein, fesselten den Gutspächter und schleppten ihn auf einem bereitgestellten Wagen. Quade und Buske schafften ihn dann auf einem Umweg über das damals polnische Dorf Giesen nach Balster. Hier eröffnete ihm Hans Adam von Güntersberg. daß er die 20 Reichstaler Strafe nun zu zahlen hätte, andernfalls er ihn einsperren lassen würde. Natürlich weigerte sich Foßberg. Mittags darauf brachten Kroll und Baumgarten seinen Bruder Gottfried nach Balster. Beide wurden in Eisen gelegt. Friedrich jedoch bald auf Befehl des Gutsherren in die sogenannte Eiserne Jungfrau geschlossen, wobei die Beine in einem Schraubstock fest zusammengepresst wurden. Zwei Tage und Nächte musste er in der Folter verbringen. Am Montag wurden beide losgeschlossen. In der Gesindestube wurden sie jedoch erneut in Eisen gelegt. Nachmittags hatten sie daraufhin vor dem Bürgermeister Neander in Kallies zu erscheinen, der von ihnen je 40 Reichstaler Kaution bis zur Regelung der Angelegenheit verlangte. Da sich beide immer noch weigerten, die zu Unrecht geforderten Strafgelder zu zahlen, blieben sie weitere elf Tage in Balster in Haft. Friedrich Foßberg wurde schließlich krank und bettlägerig.
Erst am 13. Hafttag ließ von Güntersberg sie frei. Friedrich Foßberg wurde in völlig erschöpftem Zustand von dem Balsterschen Bauern Christian Splettstößer nach Pammin zurückgebracht. Der Kallieser Chirurg, Casper Friedrich Kirstein weigerte sich, Foßberg in Pammin zu behandeln, weil er Unannehmlichkeiten befürchtete und mit dem Schloßgericht in Kallies nichts zu tun haben wollte. Er sagte jedoch später bei den gerichtlichen Vernehmungen aus, dass Foßberg nicht mehr habe gehen können und stark gezittert hätte. Auch der Prediger Peter Beda in Groß-Spiegel äußerte sich in ähnlicher Weise und betonte, dass der Pächter Foßberg ganz wunderlich im Kopf gewesen wäre. Foßberg selbst sprach wie im Delirium. In dem Verfahren sagten auch als Zeugen aus: Jürgen Kelle, Ochsenhirt bei Friedrich Foßberg, Maria Wolfgram, Dienstmagt beim Bauern Friedrich Splettstößer und Dorothea Geelhar, verw. Bick, die Großmutter von Foßberg in Pammin. Die Gewalttätigkeiten des von Güntersberg hatten auf die Frau von Friedrich Foßberg, Ilse Marie geb. Kranse, 30 Jahre alt, derart niederschmetternd gewirkt, dass sie ein totes Kind zur Welt brachte. In einer Eingabe vom 11.Juni 1732 baten die Gebrüder Foßberg, Hans Adam von Güntersberg wegen dieser Untaten zur Verantwortung zu ziehen und seine Bestrafung zu veranlassen. In welcher Weise die Neumärkische Regierung eingeschritten ist, wurde nicht geklärt. Aus einem Schriftstück des ehemaligen preußischen geheimen Staatsarchivs in Berlin war zu entnehmen, dass er sich zu Tode prozessiert hatte. Er starb 1734. Einer der Rechtsstreite zog sich danach noch bis 1741 hin, als schon das Balstersche Gut dem Fiskus gehörte.